AGB / Hausordnung / Check-Out-Checkliste

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Ferienhäuser „Brunnenhaus“, „Gartenhaus“ und „Hofhaus“, Prunkgasse 42, 55126 Mainz, Inhaber Ingo Fischer, Stand: 1. Juni 2026

1. An- und Abreisezeiten
(1) Die Bereitstellung des Ferienhauses am Anreisetag erfolgt ab 15:30 Uhr. Um einen reibungslosen Check-in zu gewährleisten, wird der Gast gebeten, seine voraussichtliche Ankunftszeit vorab mitzuteilen.
(2) Am Abreisetag ist das Objekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr im geräumten und wie im Check-Out-Leitfaden (siehe letzte Seite) beschriebenen, ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Der Gast wird gebeten, die geplante Abreisezeit vorab anzuzeigen.

2. Nutzungszeiten der Außenanlagen
Aufgrund verbindlicher kommunaler Auflagen der Stadt Mainz gelten für die Nutzung der Außenanlagen folgende zeitliche Beschränkungen zur Vermeidung von Lärmemissionen.

 – Garten: Die Nutzung ist in den Zeitfenstern von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 20:00 Uhr gestattet.
– Terrassen: Diese stehen Gästen von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 17:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung.

Außerhalb dieser Zeiten untersagt die Stadt Mainz die Nutzung der genannten Außenbereiche.

3. Lärmschutz
(1) Im Außenbereich ist die Nutzung von Musikwiedergabegeräten sowie die Durchführung von Trinkspielen (z. B. Bierpong) untersagt.
(2) Feierlichkeiten im Innenbereich unterliegen keinen zeitlichen oder lautstärkebedingten Einschränkungen, sofern Fenster und Türen geschlossen gehalten werden, um eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

4. Parkmöglichkeiten und E-Mobilität
(1) Stellplätze auf dem Hof stehen in begrenzter Anzahl gegen eine Gebühr von 7,00 € pro PKW und Übernachtung zur Verfügung. Eine rechtzeitige Reservierung wird empfohlen. Alternativ kann der öffentliche Parkplatz „Rodeneckplatz“ (ca. 200 m Entfernung) kostenfrei genutzt werden.
(2) Das Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Hof ist nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung gestattet. Für jeden Fall des unbefugten Ladens ohne vorherige Absprache wird eine erhöhte Nutzungsgebühr in Höhe von 60,00 € pro Ladevorgang fällig.

5. Aufenthalt und Besucher („Gäste von Gästen“)
(1) Bei Kurzzeitaufenthalten bis zu 3 Übernachtungen ist der Aufenthalt auf dem Grundstück ausschließlich gebuchten Personen gestattet. Tagesgäste müssen vorab angemeldet und gegen Aufpreis gebucht werden; Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
(2) Ab einem Aufenthalt von 4 Übernachtungen sind Tagesbesuche im üblichen, angemessenen Umfang zustimmungsfrei gestattet.
(3) Zusätzliche Übernachtungsgäste sind grundsätzlich melde- und aufpreispflichtig.

6. Untervermietung und Überbelegung
Eine Unter- oder Weitervermietung des Ferienhauses sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt. Die Belegung darf die bei Buchung angegebene Personenzahl nicht überschreiten.

7. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und gegen Aufpreis gestattet. Die Zustimmung ist bei Buchungen über Ferienhausportale wie AirBnB oder fewo-direkt erteilt, sofern die Haustiere bei der Buchung angegeben und die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden.

8. Nutzung von Wäsche und Inventar
(1) Die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern ist im Preis enthalten. Die Hand- und Badetücher sind ausschließlich zur Körperhygiene zu verwenden. Eine zweckentfremdete Nutzung (etwa als Bodenwischlappen oder zum Abschminken) ist untersagt. Hierfür stehen gesonderte Utensilien (Putzlappen/Wattepads) auf Anfrage bereit. Sofern Gäste dies nicht garantieren wollen, wird die Mitnahme eigener Handtücher/ Abschmink-Utensilien empfohlen.
(2) Bei zweckentfremdeter Nutzung, grober Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust wird eine Entschädigungspauschale von 10,00 € pro Handtuch und 15,00 € pro Badetuch erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

9. Sorgfaltspflichten und Zutrittsrecht
(1) Beim Verlassen des Objekts sind Fenster zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten.
(2) Der Gastgeber ist berechtigt, die Mietsache in begründeten Fällen (z. B. Gefahr im Verzug, Abwendung von Schäden bei Unwetter, begründeter Verdacht auf schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung) auch in Abwesenheit der Gäste zu betreten. Der Gast wird hierüber unverzüglich informiert.

10. Stornierungsbedingungen bei Direktbuchungen
Direktbuchungen sind verbindlich. Im Falle einer Stornierung durch den Gast werden 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet. Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung (No-Show) werden aufgrund der vollständig erfolgten Vorbereitungsarbeiten 95 % des Preises fällig. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts erlangt. Dem Gast bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Schwere Verstöße gegen die AGB/Hausordnung oder die Begehung von Straftaten während des Aufenthalts berechtigen den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages und zur Verweisung vom Grundstück. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht, sofern der Vermieter sich nicht ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen muss.

12. Haftung und Schäden
(1) Der Buchende (Person/Firma) haftet für sämtliche Schäden und grobe Verschmutzungen am Gebäude, dem Inventar und an den Außenbereichen, die während des Aufenthalts durch ihn oder seine Reisegruppe entstanden sind. Die Haftung der tatsächlichen Verursacher bleibt daneben bestehen.
(2) Schäden und Verschmutzungen sind dem Betreiber proaktiv und unverzüglich (spätestens bei der Abreise) zu melden. Unterbleibt eine solche Meldung schuldhaft, haftet der Buchende auch für alle daraus resultierenden Folgeschäden (z. B. Mietausfall oder Entschädigungsansprüche von Nachfolgegästen wegen nicht rechtzeitig behobener Mängel).
(3) Für Eigenleistungen bei der Schadensbehebung oder Sonderreinigung berechnet der Betreiber 22,00 € pro angefangene 15 Minuten. Bei Beauftragung externer Dienstleister werden die tatsächlichen Kosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 40,00 € in Rechnung gestellt. Dem Buchenden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
(4) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Für sonstige Sachschäden, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung von durch den Gast eingebrachten Sachen oder Fahrzeugen auf dem Grundstück sowie für Sachschäden infolge von Unfällen oder Stürzen im Ferienhaus und Außenbereich, haftet der Vermieter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Die Haftung des Vermieters für solche Sachschäden ist auf den dreifachen Preis der Buchung beschränkt.
(5) Es findet im Außenbereich nur ein eingeschränkter Winterdienst statt; eine lückenlose Schneeräumung und Streuung rund um die Uhr kann nicht gewährleistet werden. Die Nutzung des Objekts, der Einrichtungsgegenstände und des Außengeländes erfolgt insoweit ganzjährig auf eigene Verantwortung der Gäste.
(6) Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder die Räumlichkeiten und das Außengelände nur unter angemessener Aufsicht nutzen. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

13. Internetnutzung (WLAN)
(1) Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
(2) Insbesondere sind Urheberrechtsverletzungen (Filesharing), der Abruf rechtswidriger Inhalte oder der Abschluss kostenpflichtiger Verträge untersagt.
(3) Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Abmahnkosten, Anwaltsgebühren) frei, die durch seine rechtswidrige Internetnutzung entstehen.

14. Mülltrennung und Sauberkeit
(1) Müll ist konsequent nach den Vorgaben (Gelber Sack, Bio, Papier, Glas, Restmüll) zu trennen, siehe auch „Check-Out-Leitfaden“ im Anhang.
(2) Zigarettenreste sind ausschließlich in Aschenbechern zu entsorgen. Eine Entsorgung in Beeten, Pflanzkübeln oder Feuerstellen ist untersagt.
(3) Bei groben Verstößen gegen die Mülltrennung wird je nach Aufwand eine Gebühr von bis zu 107,00 € erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

15. Höhere Gewalt
Kann das Ferienhaus aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Brand, unvorhersehbare schwere Schäden am Gebäude) nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mainz, sofern der Gast Kaufmann ist, die Buchung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen erfolgt oder der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Anhang zur Hausordnung: Check-Out-Leitfaden (Abreise-Modalitäten)

Allgemeiner Zustand
Das Ferienhaus ist besenrein (bzw. gestaubsaugt) zu hinterlassen. Böden, Möbel, Decken, Wände und Oberflächen müssen frei von groben Verschmutzungen, Streifen und Flecken sein.

Umgang mit Lebensmitteln & Müll
Der Betreiber strebt an, noch genießbare Lebensmittel – nach Rücksprache auch angebrochene – zu retten, statt sie wegzuwerfen. Sofern Gäste das nicht wünschen, sind Lebensmittel (ohne Verpackung) im Biomüll und Verpackungen im Gelben Sack unbedingt getrennt zu entsorgen – dies im Verbund im Gelben Sack oder Restmüll zu tun, ist untersagt. Auch der übrige Müll ist nach Vorgabe (Bio, Gelber Sack, Papier, Glas, Restmüll) zu trennen. Wichtig: Befüllte Müllbeutel und leere Glasflaschen verbleiben in den Behältern im Haus und werden NICHT in den Tonnen im Hof entsorgt (u.a. wegen der Sonntagsruhe). Zurückgelassene Pfandflaschen bitte auf der Küchenanrichte bereitstellen (bitte nicht im Gelben Sack).

Küche & Abwasch
Herd, Backofen (inkl. Innenraum), Töpfe und Pfannen sind gereinigt zu hinterlassen. Pfannen werden mit der Hand gespült, nicht in der Spülmaschine. Gebrauchtes Geschirr und Besteck ist vollständig in die Spülmaschine einzuräumen, grobe Verschmutzungen (z.B. nicht aufgegessene oder angebrannte Speisen in Töpfen) sind zuvor zu entfernen. Der Reinigungsvorgang der Spülmaschine wird NICHT gestartet (da der Betreiber zuvor ggfs. Klarspüler/ Spezialsalz nachfüllen muss). Es dürfen keine feuchten und/oder verschmutzten Utensilien in die Schränke eingeräumt werden.

Betten & Wäsche
Betten, Schlafsofas sowie Decken und Kissen müssen nicht abgezogen werden. Benutzte Decken/Kissen bitte in ihren Bezügen auf dem Boden ablegen; benutzte Hand- und Badetücher in die Dusche oder Badewanne legen. Nachhaltigkeit: Unbenutzte Bezüge und Handtücher können gerne auf den Betten verbleiben (am besten mit einem entsprechenden Hinweis, dass sie unbenutzt sind).

Verbrauchsmaterialien & Inventar
Sämtliches Inventar sowie bereitgestellte Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Kosmetikartikel) und Grundnahrungsmittel (Salz, Öle, Gewürze) verbleiben im Objekt.

Meldepflicht & Schäden
Schäden oder grobe Verschmutzungen sind dem Vermieter proaktiv vor der Abreise zu melden.

– Schlüsselübergabe: Sofern keine persönliche Übergabe vereinbart wurde, lassen Sie den Hausschlüssel bitte von außen im Schloss stecken.

– Grobe Missachtung der Vorgaben
Sollten die vorstehenden Abreise-Modalitäten grob missachtet werden und dadurch ein außergewöhnlich hoher Reinigungsaufwand entstehen, behält sich der Vermieter die Berechnung einer Sonderreinigungspauschale in Höhe von 119,00 € vor, die zusätzlich zu den Gebühren bei unterlassener Mülltrennung (AGB, Pkt. 14) anfallen können. Echte Sachschäden etwa an der Bausubstanz oder dem Inventar (z. B. notwendige Malerarbeiten bei Wandbeschädigungen oder Reparaturen) fallen nicht unter diese Reinigungspauschale und werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt (AGB, Pkt. 12). Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Ich wünsche Euch einen schönen Aufenthalt!